Im Jahr 2022 erhöhte der bekannte Internethändler Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst Amazon Prime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.
Amazon-Sammelklage: Eintrag ins Klageregister ab sofort möglich Preiserhöhung bei Amazon Prime ohne Zustimmung
Preiserhöhung bei Amazon Prime ohne Zustimmung













