Netflix: Gericht in NRW beurteilt Abo-Preiserhöhungen als unzulässig Kläger erhält Rückzahlung

Kläger erhält Rückzahlung

Nachdem ein deutscher Kunde rechtlich gegen die Preissteigerung des Netflix-Abos seit 2017 vorgegangen war, hat das Landgericht Köln nun in zweiter Instanz die Preiserhöhungen des Unternehmens für unzulässig erklärt. Dem Kunden stehen nun Erstattungen in Höhe von 200 Euro zu. Andere Kunden, die Rückerstattungen einfordern wollen, müssen dies separat geltend machen.

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