Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie Apple Karten und Apple Ads nicht als sogenannte „Gateways“ im Sinne des Digital Markets Act einstuft. Das bedeutet, dass die beiden Dienste künftig nicht den strengeren Regeln des Gesetzes unterliegen. Beide Dienste seien nicht groß genug, um die Regelungen des DMA auf sie anwenden zu können.
Wie die Kommission im Rahmen einer Pressemitteilung verkündete, sind Apple Karten und Apple Ads zu klein, um als „wichtige Schnittstellen zwischen Geschäftskunden und Endnutzern“ zu gelten. Das führt dazu, dass die Plattformen auch künftig nicht mit strengeren Vorschriften belegt werden, die im Rahmen des Digital Markets Act möglich wären.
In der Pressemitteilung gibt die Europäische Kommission das Ergebnis ihrer Evaluation zu den genannten Diensten bekannt, die seit November lief. In der Mitteilung heißt es:
„Diese Einschätzung basiert auf einer Reihe von Überlegungen, darunter die Tatsache, dass Apple Karten in der EU insgesamt eine relativ geringe Nutzungsrate aufweist und dass Apple Ads im Online-Werbesektor in der EU nur einen sehr begrenzten Umfang hat.“
Apple Ads richtet sich an Unternehmen, die Werbung für ihre Leistungen direkt in Apple-Diensten, wie dem App Store, platzieren möchten. Offenbar hat dieses Angebot EU-weit allerdings weniger großen Zulauf als zum Beispiel in den USA. Daher kam die EU zu dem Schluss, den Dienst nicht als „Gateway“ zu bewerten.
Apple selbst bleibt laut EU Gatekeeper
An der Bewertung von Apple als sogenannten „Gatekeeper“ ändert das jedoch nichts. Apple wird von der EU-Kommission weiterhin als ein Unternehmen bewertet, dessen Marktmacht im Sinne eines fairen Wettbewerbs eingeschränkt werden sollte. Die Tech-Riesen Amazon, Alphabet, Booking, Meta, ByteDance und Microsoft gelten laut EU ebenfalls als Gatekeeper.
